Schluss mit den Gebuehren! – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechtefreie Musikvideos im Hochgeschwindigkeitsnetz.
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) – wollen Sie etwas anhoeren müssen Sie bezahlen!
Wer hat es noch nie gelesen, den Text auf einem berühmten WWW-Musik-und Videoportal der aussagt, dass das gewünschte Musikstueck in Ihrem Land dummerweise nicht zur Verfügung steht. Erstaunt hat sich schon mancher gefragt, warum dieses Musikvideo absolut nicht für das Heimat – Land geeignet scheint. Doch das ist gar nicht so. Dass Musik-Portale einige Musikstuecke in der Bundesrepublik oder in anderen Ländern nicht anbieten dürfen, hat einen anderen Grund. Und wie so häufig ist es das liebe Geld, was den bedröppelten Anwender, das gewünschte Musikvideo vorenthält. Allerdings nicht nur wer im Netz der Netze auf namhaften Homepages Musikstuecke anschauen möchte, sondern jedermann der Musik für gewerbliche Zwecke nutzt, wie zum Beispiel in einer Disko oder einer oeffentlichen Veranstaltung muss Gebühren hierfuer bezahlen. Die für die Gema-Gebuehren in der Bundesrepublik zuständige Einrichtung heißt Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) handelt dabei wie die GEZ und geht erst einmal davon aus, dass jeder Kuenstler und Musiker und jedes Musikstück mit GEMA-Gebuehren belegt ist. Auch Schelte aus Kuenstlerreihen muss die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zwischenzeitlich einstecken. Immer mehr GEMA-Gebuehren für die Musiker und absolut nicht zuletzt „Wegelagerermethoden“, wenn Kindertageseinrichtung für kopierte Notenblätter zahlen sollen, werden ihr vorgeworfen. Um gleichwohl in den Genuss von rythmischer Musik zu kommen, gibt es die Handlungsoption auf gemafreie musik zurückzugreifen.
Kunst ohne Gebühren – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechtefreie Tonkunst im Web
Um den Gema-Gebuehren zu entgehen und ihre Lieder ohne Gebühren anzubieten haben sich Netlabels im Web gebildet, wo gemafrei music angeboten wird. Ein Künstler, der auf die “Dienste” der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) verzichtet und kein Mitglied sein will, kann die Rechte seiner Werke selbst verkaufen oder die Musikstuecke kostenlos zur Verfügung stellen. Das Werk des Autors wird für die gesamte Laufzeit der Schutzzeit von siebzig Jahren ohne einen Anspruch auf Gratifikation in der gesamten Welt der Öffentlichkeit unumkehrbar zur Verfügung gestellt. Bei einem späteren Eintritt des Musikers und Autors in die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist es für die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gar nicht möglich, für diese Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechtefreie Musikvideos Gebühren zu berechnen. Ist der Musiker bereits Mitglied der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), ist es ihm nicht möglich royalty free music zu veröffentlichen, da er mit seinem Eintritt der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) das Recht gibt Gebühren für alle seine oeffentlich gemachten Werke, gleichartig wie ein Inkasso-Berieb, einzufordern. Der Vorteil bei der Nutzung von GEMA-Freie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Musik ist, dass diese in den Medien ganz ohne Zahlung einer Gema-Gebuehr benutzt werden kann. Auch kann GEMA-Freie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Musik von anderen Autoren und Musikern zur weiterverarbeitung verwendet werden. Bei Kinofilm oder Videoproduktionen wird Gemafreie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Tonkunst beileibe nicht oftmals benutzt, da durch die Bestimmungen, in diesem Fall auch das Video oder der Kinofilm der gesamten Oeffentlichkeit ganz ohne jegliche Gebühr zur Verfügung gestellt werden muss.
Andere Länder haben sich mit den für sie zuständigen Verwertungsgesellschaften frühzeitig geeinigt, sodass viele Lieder und Videos auf den berühmten Internetseiten wiederum einzusehen sind und auf keinen Fall der allzu vertraute Text auftaucht, der sagt, dass das gewünschte Video blöderweise in ihrem Land in keiner Weise verfügbar ist.
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